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Auslandsreisen mit Medikamenten

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Bei Einfuhr BTM-rezeptpflichtiger Medikamente in Schengenstaaten, wie beispielsweise Präparate mit den Wirkstoffen Methylphenidat oder Lisdexamfetamin, gelten besondere Bestimmungen. So muss eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt werden, welche zusätzlich durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigt ist.

Bei Auslandsreisen mit Medikamenten gelten für BTM-rezeptpflichtige Medikamente besondere Bestimmungen. Darunter fallen beispielsweise Methylphenidat- oder Lisdexamfetamin-haltige Präparate. Das Mitführen eines einfachen BTM-Ausweises allein, wie er für die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland empfehlenswert ist, ist bei mittel- und langfristigen Auslandsaufenthalten nicht empfehlenswert. Vielmehr muss eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung[1] mitgeführt werden, welche zusätzlich durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigt ist.

Schengenstaaten

Für die meisten europäischen Urlaubsländer ist das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung vorausgesetzt. Diese muss durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt sein. Diese Regelung betrifft alle Länder des Schengener Abkommens. Dazu zählen gegenwärtig:[2]

Schengenstaaten
Belgien Dänemark Estland Finnland Frankreich
Griechenland Island Italien Lettland Liechtenstein
Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen
Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz
Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn

Für Länder, die nicht dem Schengener Abkommen angehören, müssen nochmals gesonderte Regelungen beachtet werden. Die Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung ist oftmals nicht zureichend. Hier kann empfohlen werden, sich vor der Einreise mit den zuständigen diplomatischen Vertretungen in des Reiselandes in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten für bestimmte Medikamente Einfuhrbeschränkungen und -Verbote, von denen auch Methylphenidat betroffen ist. Insbesondere in den Vereinigten Arabischen Emiraten (etwa Dubai) ist bei der Einfuhr von Medikamenten Vorsicht geboten, da bei gesetzeswidriger Einfuhr Haftstrafen drohen können. Vor der Einreise sollte bei den zuständigen Generalkonsulaten um eine gesonderte Einfuhrgenehmigung gebeten werden.

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Die Einfuhr von Methylphenidat in die USA ist für den persönlichen medizinischen Gebrauch gestattet, wobei auch hier, um einer Beschlagnahmung der Medikamente bei der Einreise vorzubeugen, verschiedene Bestimmungen einzuhalten sind. So muss bei der Einreise der zuständigen Zollbehörde eine ärztlich attestierte Erklärung in englischer Sprache eingereicht werden, die bestätigt, dass die Medikamente für den persönlichen Gebrauch vorgesehen sind und mit der rezeptierten Originalverpackung übereinstimmen.[3] Weiterhin ist vorgeschrieben, dass die Medikamente in der Originalverpackung transportiert werden. Mit Originalverpackung ist nicht der Umkarton des Medikaments gemeint, sondern vorrangig die unmittelbare Verpackung der Darreichungsform, zum Beispiel die beschriftete Blisterverpackung, aus welcher die Tabletten herausgedrückt werden. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, sollten dabei optimaler Weise keine einzelnen Blistereinheiten transportiert werden, sondern die ganze oder möglichst große Teile der Blisterkarte.

Siehe auch

Formulare

Weblinks

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Quellen